Berlin hat seit 2018 ein Mobilitätsgesetz.  Prima!

Dank allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich für dern Volksentscheid Fahrrad stark gemacht hatten, der zum Mobilitätsgesetz geführt hat!

 

Berlin und Brandenburg haben am 26.11.2019 das Bahnunternehmen NEB AG mit der Planung beauftragt, seine Stammstrecke, die von Wilhelmsruh in die Schorfheide führt, zu reaktivieren. Eckpunkte sind Geschwindigkeiten bis 80 km/h und ein 1/2-Stundentakt. Wunderbar!

 

Inzwischen haben Brandenburg und Berlin die NEB auch mit dem regulären Personenverkehr ab 2024 beauftragt - leider nur mit einem Stundentakt:

https://www.neb.de/aktuelles/details/neue-strecke-neues-fahrzeug-neuer-antrieb/

 

Die Planungen für das Bahnvorhaben sind weit fortgeschritten.Die Frist für Einwendungen gegen das Planfeststellungsverfahren ist abgelaufen.

 

Wege, die in diesem Planwerk als Bahnkreuzung nicht berücksichtigt sind, werden höchstwahrscheinlich in absehbarer Zeit nicht realisiert.

Das betrifft z.B. den Berliner Hauptwanderweg Humboldtspur am Ufer des Nordgrabens (NEB-km 1,3) und den Vorrangweg an der Trasse der ehemaligen Industriebahn  Tegel-Friedrichsfelde ITF, den die Verkehrsverwaltung zum Ergänzungsweg zurückgestuft und im Bereich der ehemaligen Bahnbrücke bzw. des ehemaligen Todesstreifens unterbrochen haben.

 

Die Heidekrautbahn lag im Grenzstreifen. Das war für die DDR Grund genug, sie teilweise zu zerstören und zwischen Wilhelmsruh und Blankenfelde nur noch Güterverkehr zuzulassen.

Auch die Brücke der Industriebahn Tegel-Friedrichsfelde ITF über die Heidekrautbahn und der zugehörige Bahndamm bis zur Möllersfelder Straße wurden geschleift.

 

Die bestehenden Bahnübergänge an Hertzstraße, Lessingstraße, Wilhelmsruher Damm, Quickborner Straße und Bahnhofstraße Blankenfelde sollen für die Reaktivierung "technisch gesichert" werden.

 

Der Bahnübergang an der CVJM-Baracke (NEB-km 1,7) ist zwar im aktuellen Planwerk enthalten. Es fehlt aber nach meinem Kenntnisstand ein vom BA Pankow gewidmeter Weg, der laut Eisenbahnkreuzungsgesetz EBKrG und laut Berliner Straßengesetz ebenso Voraussetzung für Bau und Bertieb wäre wie eine Kreuzungsvereinbarung zwischen dem Bezirk und der NEB. 

 

Unter anderem für die Querung bei km 1,7  hatte u.a. ich mich mit meiner Petition vom 10.01.2020 mit Geschäftszeichen 4806/18 an  Abgeordnetenhaus eingesetzt. Über zwei Legislaturperioden hat sich der jeweilige Petitionsausschuss mit dieser Eingabe beschäftigt, ohne, dass ich von der Senatsverkehrsverwaltung Antworten zu den fehlenden Wegen erhalten habe. Stattdessen hat man mich auf das Planfestlungsverfahren für die Bahnstrecke verwiesen!

Deshalb habe ich Klage beim Berliner Verwaltungsgericht gegen SenUVK erhoben:

VG 13 K 280/21, eingegangen am 23.08.2021. 

Die Gebühr von über 400 € habe beglichen.

 

Laut § 41 Mobilitätsgesetz hätte SenUVK im Sommer 2019 einen Netzplan für den Radverkehr vorlegen müssen.

Bis Ende 2019 existierte in der Öffentlichkeit nur der Netzplan, den damals die vier Mobilitätsverbände dem Senat geschenkt haben:

https://adfc-berlin.de/radverkehr/infrastruktur-und-politik/776-verbaende-schenken-senat-fertiges-radnetz-version-2-0.html

Darin erkennt man zwei Vorrangwege, die jeweils Reinickendorf, Pankow, Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf miteinander verbinden und wegen ihrer "überbezirklichen Bedeutung" laut Allgemeinem Zuständigkeitsgesetz AZG in die Zuständigkeit von SenUVK oder seiner Nachfolgerin fallen:

1) Bei Bahn-km 1,3 den Vorrangweg, der auf weiten Teilen dem Nordgraben folgt und auch dem Verlauf des Berliner Hauptwanderweges

    Nr. 16 Humboldtspur ähnelt.

2) Bei Bahn-km 3,3 den Vorrangweg, der der ITF-Trasse ähnelt. Er ist Bestandteil meiner Petition.

 

Beide Wege kreuzen die Bahnlinie im ehemaligen Todesstreifen. In diesem Streifen existieren sie als informelle Trampelpfade. Unabhängig von Status und Zustand empfiehlt auch die BVG diese kurzen Wege über die Bahntrasse.

 

Mit großer Verspätung hat SenUVK nun doch noch einen solchen Netzplan veröffentlicht.

Er trägt das Erstellungsdatum 12.08.2021:

https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/radverkehr/radverkehrsnetz/

Die Wege bei km 1,7 und bei km 3,3 sind dort nicht mehr zu finden.

Dabei hat das BA Pankow doch in  Drucksache VIII-0956  vom 11.09.2019 geschrieben

"Hier muss im Planungsprozess eine Lösung gefunden werden".

Ich wurde in letzter Zeit oft gefragt, was man tun könne, nachdem die Petition ja vom alten Senat ignoriert wurde. 

 

Fragen Sie doch ihre in das Abgeordnetenhaus und Ihre BVV gewählten Politiker, ob Sie etwas für Sie in dieser Angelegenheit tun könnten!

Deren Namen und Parteizugehörigkeit finden Sie in dieser offiziellen Liste:

https://www.wahlen-berlin.de/wahlen/BE2021/AFSPRAES/gewaehlte.html

11.11.2022     Arnd Mosig, 13435 Berlin       017624662012

Jugendfarm Alte Fasanerie Lübars - Ev. Friedhof Rosenthal 

Lessingstraße - Dannenwalder Weg über Bahndamm

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Antwort Verwaltungsgericht auf meine Klage gegen SenUVK wegen Missachtung §§§ 41 & 42 Mobilitätsgesetz:

<a href="https://1drv.ms/w/s!Ah5eG2KEPnGVhyYh9L4G3XgWf0Vp?e=N2B43f">Antort xyz</a>

<< https://1drv.ms/w/s!Ah5eG2KEPnGVhyYh9L4G3XgWf0Vp?e=N2B43f>>

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